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NACHLASS · FÜR ANGEHÖRIGE

Wohnungsauflösung nach einem Todesfall: Wer zahlt und was jetzt zu tun ist

Die Kosten trägt in der Regel, wer erbt. Sie zählen zu den Schulden des Nachlasses und werden aus dem Erbe bezahlt (§ 1967 BGB). Wer das Erbe ausschlägt, muss die Wohnung nicht auflösen. Für die Entscheidung haben Sie meist sechs Wochen Zeit, ab dem Tag, an dem Sie vom Erbe erfahren (§ 1944 BGB).

Holzkiste voller alter Familienfotos
Symbolbild

Erst entscheiden, dann räumen

Bevor Sie Dinge aus der Wohnung verschenken, verkaufen oder entsorgen, sollte klar sein, ob Sie das Erbe annehmen. Wer schon vorher über den Nachlass verfügt, kann damit das Erbe stillschweigend annehmen, auch wenn das nicht gewollt war. Ist unklar, ob der Nachlass überschuldet ist, lassen Sie sich beraten, bevor etwas aus der Wohnung verschwindet.

Persönliche Unterlagen zu sichten und aufzubewahren ist dagegen sinnvoll und in der Regel unproblematisch.

Was Sie vorher sichern sollten

  • Testament, Ausweis, Versicherungspolicen, Kontoauszüge, Verträge und Rechnungen
  • Schlüssel, Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen
  • Fotos, Briefe und Erinnerungsstücke, die in der Familie bleiben sollen

Gehen Sie in Ruhe durch die Räume und markieren Sie, was bleibt. Bei der Besichtigung gehen wir Ihre Markierungen gemeinsam durch.

Mietwohnung: Kündigung und Fristen

Der Mietvertrag geht nach dem Tod auf die Erben über. Erben und Vermieter können innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und vom Erbe erfahren haben, außerordentlich kündigen (§ 564 BGB). Dann gilt die gesetzliche Frist, das sind in der Regel rund drei Monate. Bis zur Übergabe sollte die Wohnung geräumt sein.

Der Vermieter möchte meist wissen, wer berechtigt ist. Ein Erbschein ist dafür nicht immer nötig. Oft reicht ein eröffnetes notarielles Testament. Im Zweifel hilft das Nachlassgericht weiter.

Wenn niemand das Erbe annimmt

Schlagen alle Erben aus, kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen (§ 1960 BGB). Er kümmert sich dann um die Wohnung. Am Ende erbt der Staat, wenn es keine anderen Erben gibt (§ 1936 BGB).

Was eine Wohnungsauflösung kostet

Die Kosten hängen von Größe, Einrichtung und Zugang ab. Eine 2-Zimmer-Wohnung kostet im Schnitt rund 750 bis 1.740 Euro, eine 3-Zimmer-Wohnung rund 1.000 bis 2.320 Euro. Die vollständige Tabelle mit unseren Richtwerten finden Sie unter Was kostet eine Entrümpelung?

Ob und wie Sie die Kosten steuerlich geltend machen können, hängt vom Einzelfall ab. Fragen Sie dazu Ihre Steuerberatung.

Wie MOVARO Sie dabei unterstützt

Nach einem Todesfall ist viel gleichzeitig zu regeln. Wir nehmen Ihnen die Räumung ab und gehen dabei ruhig und diskret vor. Bei der kostenlosen Besichtigung legen wir gemeinsam fest, was bleibt, was geräumt wird und bis wann die Wohnung leer sein muss. Den Preis bekommen Sie danach schriftlich als Festpreis.

Auf Wunsch übergeben wir die Wohnung besenrein, so wie es viele Vermieter erwarten. Mehr zur Leistung lesen Sie unter Nachlassauflösung.

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch: § 564 (Tod des Mieters), § 1936 (Staat als Erbe), § 1944 (Ausschlagungsfrist), § 1960 (Nachlasspflegschaft), § 1967 (Haftung für Nachlassverbindlichkeiten). Preise: MyHammer, Preisradar „Wohnung entrümpeln: Was kostet es?“ (abgerufen am 20.10.2026) · FERMA GmbH, „Entrümpelung Kosten 2026“ (Stand 18.08.2026) · Rümpelrando, Ratgeber „Entrümpelung Kosten“ (abgerufen am 20.10.2026). Durchschnitt = Mittelwert der unteren und der oberen Preisgrenzen dieser Übersichten. Diese Seite ist ein allgemeiner Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

HÄUFIGE FRAGEN

Kurz beantwortet.

Wer zahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?

In der Regel die Erben. Die Kosten gehören zum Nachlass und werden aus dem Erbe bezahlt.

Muss ich die Wohnung räumen, wenn ich das Erbe ausschlage?

Nein. Wer wirksam ausschlägt, ist nicht mehr Erbe und muss die Wohnung nicht auflösen.

Wie schnell muss die Wohnung leer sein?

Bei einer Mietwohnung bis zum Ende des Mietverhältnisses. Nach der außerordentlichen Kündigung sind das in der Regel rund drei Monate.

Brauche ich einen Erbschein für die Wohnungsauflösung?

Nicht immer. Oft reicht ein eröffnetes notarielles Testament. Was der Vermieter verlangt, klären Sie am besten direkt mit ihm.

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